Mit der Entscheidung für den Einbau und die Nutzung der Feratel Such- und Buchungswidgets auf euren Homepages, habt ihr im Hinblick auf die Anforderungen des EU Accessibility Acts (EAA) – ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend – alles richtig gemacht. Das Widget erfüllt bereits im Wesentlichen die grundlegenden Vorgaben der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit.
Die Buchungsstrecke booking&more wurde weiterentwickelt, mit speziellen Tools optimiert und in einem externen Audit durch AccessiWay überprüft.
Das Ergebnis: ein Erfüllungsgrad von 91,24 %, wobei alle kritischen Anforderungen der WCAG 2.1 auf Level AA erfüllt werden.
Wichtig zu wissen: Betriebe mit 10 oder mehr Mitarbeitenden oder einem Umsatz über 2 Mio. Euro müssen das Widget inklusive eigener Website ab 28. Juni 2025 barrierefrei bereitstellen. Kleinere Anbieter sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet – eine Umsetzung wird jedoch empfohlen, auch zur Vermeidung möglicher Diskriminierungsklagen (z. B. nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).
Bedeutet für Ihre Webseite:
- Navigation, Produktansicht, Warenkorb und Check-out sind barrierefrei nutzbar.
- Ihre Buchungsstrecke erfüllt zentrale Anforderungen des EU Accessibility Acts, der ab 28. Juni 2025 verpflichtend wird.
Was jetzt noch zu tun ist - hier die Empfehlungen von Feratel:
Erweitern Sie Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit
Mit dem EAA sind Sie auch verpflichtet, ab 28. Juni 2025 eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website bereitzustellen. Je nach Einbindung des Widgets gibt es hierbei unterschiedliche Lösungswege: (Info für Webmaster)
- JavaScript-Einbindung: Ergänzen Sie Ihre Erklärung um einen Textbaustein.
- Link-Einbindung: Die Erklärung zum feratel Teil wird automatisch im Footer des Widgets angezeigt. Für eine Erklärung auf Ihrer eigenen Seite sind Sie selbst verantwortlich.
Ihr werdet in den nächsten Tagen auch noch ein e-mail von Feratel bekommen, in dem genau geschrieben ist, wie das Widget richtig einzubauen ist.