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Liebe Vermieter!

 

In unserer heutigen Alpbachtal News möchten wir euch wieder über einige wichtige Themen informieren... 

 

Euer Team, 
Alpbachtal Tourismus

 
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Änderung im Alpbachtal Card Programm ab KW 37

Ab Montag, 08.09.2025 gibt es eine kleine Anpassung bei unseren geführten Wanderungen.

  • Montags: Seen-Natur-Wanderung

  • Freitags: Tiefenbachklamm-Wanderung

Der Grund für die Änderung: bessere Einkehrmöglichkeiten entlang der Touren.

 

Alle Anpassungen sind ab KW 37 auch online im Wochenprogramm, im Card Folder, im Erlebnis Shop sowie auf unserer Website ersichtlich.

» Zum Alpbachtal Card Programm «

Wichtige Information: Radfahren in der Kundler Klamm verboten!

Die Kundler Klamm ist ein Wanderweg – kein Radweg.
Radfahren ist nur auf dem ersten Abschnitt von ca. 1 km (von der Klammbrücke bis zum Gasthaus Kundler Klamm) erlaubt. Ab dort gilt ein eindeutiges Fahrverbot für Fahrräder und E-Bikes.

 

Leider wird dieses Verbot immer wieder missachtet, was zu gefährlichen Situationen für Wanderer – oft Familien mit Kindern – führt. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, setzt die Gemeinde Kundl nun verstärkt auf Kontrollen:

  • Ein privater Sicherheitsdienst achtet auf die Einhaltung des Verbots

  • Auch die Polizei führt verstärkt Überprüfungen durch

  • Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen

Wer trotz Verbot fährt, trägt nicht nur die Verantwortung für mögliche Unfälle, sondern auch die Haftung für Schäden.

Gruppenfahrten Regiobus - bitte anmelden!

Wenn ihr Gruppen ab 15 Personen habt, die mit dem VVT unterwegs sind, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

 

Kontakt:
kitzbuehel@vvt.at | Matthias Oberlechner | 0664 46243006

 

Für die Anmeldung benötigt der VVT folgende Infos:

 

Hinfahrt

*Anzahl der Personen

*Abfahrts-Haltestelle (Name)

*Abfahrtszeit ab Haltestelle

*Zielhaltestelle

 

Rückfahrt

*dieselben Angaben wie oben

» Jetzt Gruppe anmelden «

Barriere Websites - seit Juni 2025 Pflicht!

Wie bereits in mehreren Newslettern angekündigt, gilt seit dem 28.06.2025 der EU Accessibility Act (EAA). Damit wird die digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben – auch für touristische Angebote.

 

Das bedeutet: Websites und Buchungstools müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind.

 

Besonders Betriebe mit 10 oder mehr Mitarbeitenden oder einem Umsatz über 2 Mio. Euro sind verpflichtet, ihre Website barrierefrei bereitzustellen. Für kleinere Anbieter besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, dennoch ist die Umsetzung dringend empfohlen – nicht nur, um mögliche rechtliche Folgen zu vermeiden, sondern auch um Gästen mit Einschränkungen einen fairen Zugang zu ermöglichen.

 

👉 Bitte überprüft eure Website und passt sie an die gesetzlichen Anforderungen an. So seid ihr auf der sicheren Seite – und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Inklusion im Tourismus.

» Weitere Informationen «
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Alpbachtal Tourismus
Zentrum 1, 6233 Kramsach 
+43 5337 21200

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