Wie bereits in mehreren Newslettern angekündigt, gilt seit dem 28.06.2025 der EU Accessibility Act (EAA). Damit wird die digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben – auch für touristische Angebote.
Das bedeutet: Websites und Buchungstools müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind.
Besonders Betriebe mit 10 oder mehr Mitarbeitenden oder einem Umsatz über 2 Mio. Euro sind verpflichtet, ihre Website barrierefrei bereitzustellen. Für kleinere Anbieter besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, dennoch ist die Umsetzung dringend empfohlen – nicht nur, um mögliche rechtliche Folgen zu vermeiden, sondern auch um Gästen mit Einschränkungen einen fairen Zugang zu ermöglichen.
👉 Bitte überprüft eure Website und passt sie an die gesetzlichen Anforderungen an. So seid ihr auf der sicheren Seite – und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Inklusion im Tourismus.