Mit 2023 ist die DAC7 Richtlinie in Kraftgetreten und betrifftalle Anbieter dessen Leistungen online
buchbar sind.
Folgende Leistungen sind von der DAC7 Richtlinie betroffen:
Buchbare Unterkunft - Zimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplatz usw.
Buchbare Erlebnisse - Schifffahrt, Bootsverleih, Radverleih, geführte Wanderung, Mietauto usw.
Sobald irgendeine Leistung von einem potenziellen Gast online gebucht werden kann, fällt es in die
DAC7 Richtlinien und muss an das Finanzamt gemeldet werden.
Aber was muss ich nun als Leistungsanbieter tun:
Ich bin verpflichtet bevor meine Leistung online gebucht werden kann, der Buchungsplattform meine
Daten zu melden bzw. einzupflegen.
Bei Privatpersonen sprechen wir hier von der genauen Wohnadresse, Geburtsdatum und Geburtsort,
Steuernummer (auch als Privatperson muss ich eine Steuernummer haben) und meine
Bankverbindung.
Bei einer Firma sind grundsätzlich die gleichen Daten notwendig bzw. wird hier noch die LIID und die
Angabe der Dauerhaften Betriebsstätten verlangt. Erst sobald du deinen Daten angegeben hast kann deine Leistung online buchbar gemacht werden. Die
Meldungen an das Finanzamt übernimmt dann der jeweilige Plattform Betreiber.