Derzeit werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie" überarbeitet. Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBH verfügbar ist, empfiehlt die Wirtschaftskammer Tirol, folgende Punkte, die bisher in den AGBH enthalten waren, bis auf weiteres zu streichen.
- 6. Beistellung einer Ersatzunterkunft
- 11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
- 12. Haftungsbeschränkungen
- 15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
In den derzeit abrufbaren AGBHs wurden diese Punkte bereits gestrichen, dadurch ergibt sich eine neue Nummerierung. Die AGBH sind zudem auch in weiteren Sprachen verfügbar und sind auf der WKO-Homepage abrufbar.
Hintergrund dieser aktuellen Empfehlung ist, dass derzeit ein Klagsverein Unterlassungs-klagen gegen einzelne Hotelbetriebe einbringt, sofern diese Klauseln weiterhin verwendet werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, rät die Wirtschaftskammer Tirol daher dringend, die genannten Punkte vorläufig nicht mehr in den AGB zu führen.
Nach Fertigstellung wird vom Fachverband Hotellerie ein entsprechendes Webinar bereitgestellt. Sobald dieses verfügbar ist, werden wir euch darüber informieren.